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Energiesteuer- und Stromsteuergesetz
Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz
Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz
Am 31. Juli 2013 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung über „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ kurz Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Die Verordnung wurde zuletzt am 31.10.2014 geändert und regelt die Nachweisführung für die Einführung und den Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Durch die Änderungen wird der Spitzenausgleich neu geregelt. Seit dem Antragsjahr 2015 wird der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich ein EnMS bzw. ein alternatives System vollständig implementiert haben. Große Unternehmen müssen dies durch eine Zertifizierung/Validierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen.