Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Medizinproduktehersteller, dass sein Produkt die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (General Safety and Performance Requirements, kurz GSPR) aller relevanten europäischen Medizinprodukteverordnungen erfüllt. Gleichzeitig ist die Kennzeichnung eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Produkts in der Europäischen Union.
Zur Ermittlung der Anforderungen müssen Sie zunächst die Klasse und das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Produkt ermitteln. Dies legt die erforderlichen Aktivitäten zum Nachweis der Konformität fest.
Wir überprüfen den von Ihnen gewählten Weg, können dessen Eignung bestätigen und mit Ihnen zusammen den effizientesten Bewertungsprozess für das gewählte Verfahren durchführen. Unsere bewährten Prozesse schaffen Sicherheit und Vertrauen in Ihre CE-Kennzeichnung.
Medizinprodukteverordnung und In-vitro-Diagnostika Verordnung
Informationen zu den europäischen Verordnungen finden Sie auf unseren Websites.