Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (LVD) beschreibt wesentliche Sicherheitsanforderungen für elektrische Geräte mit einer Spannung zwischen 50V und 1000V für Wechselstrom und zwischen 75V und 1500V für Gleichstrom. Die Niederspannungsrichtlinie orientiert sich am neuen Rechtsrahmen und trat am 20. April 2016 in Kraft. Sie ersetzte die Richtlinie 2006/95/EG.
Die Niederspannungsrichtlinie besteht aus 11 Sicherheitsanforderungen und befasst sich mit allen Risiken der Nutzung elektrischer Betriebsmittel, einschließlich elektrischer, mechanischer und chemischer Gefahren, z. B. dem Austritt von aggressiven Stoffen. Sie deckt auch Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Lärm, Vibration und ergonomischen Faktoren ab.
Wenn ein Hersteller überzeugt ist, dass sein Produkt der Richtlinie entspricht, muss er die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen.
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