Die Richtlinie 92/42/EEC (EWG) legt die Effizienzanforderungen für Warmwasserheizkessel fest, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuerte werden.
Wenn Sie Warmwasserheizkessel herstellen oder vertreiben, müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, ehe das CE-Zeichen angebracht wird. Als Benannte Stelle kann BSI mit Ihnen zusammenarbeiten, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten, die es Ihnen erlaubt, Produkte auf dem europäischen Markt zu bringen.
Die Richtlinie zählt zu den Maßnahmen, mit der die Anforderungen an das Ökodesign der Richtlinie 2009/125/EG an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte umgesetzt werden und soll der EU dabei helfen, ihren Energieverbrauch bis 2020 um 20% zu reduzieren.
Die Heizkessel-Wirkungsgradrichtlinie bezieht sich auf Standard-Heizkessel, Niedertemperatur-Heizkessel und Gasbrennwertkessel mit einer Leistung zwischen 4 KW und 400 KW.
Eine wesentliche Anforderung der Richtlinie ist die Verwendung von klaren, einheitlichen Energieeffizienzlabeln auf Warmwasserheizkesseln, wodurch ein einfacherer Vergleich ermöglicht wird und sie mit der Energiekennzeichnung für Kühl- und Gefrierschränke und andere weiße Waren in Einklang gebracht werden.